Am 28. Juni 2021 sind in Baden-Württemberg die neuen Corona-Regelungen in Kraft getreten.


Damit gilt für den Freizeit- und Amateursport (Sportvereine, Tanz- und
Ballettschulen, Fitness- und Yogastudios etc.) folgendes:

In Inzidenzstufe 1 (liegt vor, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert von höchstens 10 erreicht) sowie in Inzidenzstufe 2 (liegt vor, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 10 und höchstens 35 erreicht) ist Sport sowohl innen als auch außen allgemein möglich OHNE Anwendung/Kontrolle der 3 Gs (Genesen, Geimpft, Getestet).